Die Uploadfilter kommen. Wie der aktuelle Entwurf für eine Urheberrechtsreform des Bundesjustizministeriums zeigt, den wir veröffentlichen, will das Ministerium Online-Plattformen dazu verpflichten, während des Uploads Inhalte in Echtzeit automatisch auf Urheberrechtsverletzungen zu überprüfen.
Eine fälschliche Sperrung legaler Inhalte könnte dann nur noch in Ausnahmefällen verhindert werden. Damit gibt die Bundesregierung offenbar dem Druck nach, die EU-Urheberrechts-Richtlinie schärfer umzusetzen als ursprünglich geplant. Wie das Justizministerium damit umgehen will, dass laut Urheberrechtslinie legale Inhalte nicht gesperrt werden dürfen, geht aus dem Gesetzentwurf nicht hervor. Der Spiegel und Julia Reda hatten bereits über die neuen Pläne des Ministeriums von Anfang September berichtet. Das Justizministerium hat den Gesetzentwurf selbst nicht veröffentlicht, obwohl es ursprünglich eine breite öffentliche Konsultation zur Urheberrechtsreform gestartet hatte.
Rückschritte für die Industrie
Auf Druck des CDU-geführten Wirtschaftsministerium sieht der Gesetzentwurf eine restriktive Auslegung des sogenannten Leistungsschutzrechts vor, nach dem Google nur „einige Wörter“ oder Auszüge aus Presseveröffentlichungen nutzen darf. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem letzten Jahr war das ähnlich formulierte Leistungsschutzrecht, das Deutschland zuvor eingeführt hatte, rechtswidrig.
Die Urheberrechtsreform wird voraussichtlich auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren umstritten bleiben. Nach einem bald zu erwartenden Kabinettsbeschluss über den Gesetzentwurf dürfte der Bundestag erbittert über weitere Passagen der Reform ringen – darunter auch Ausnahmen vom Urheberrecht für Karikaturen und Parodien. Derzeit sieht der Gesetzentwurf für „Bagatellnutzungen“ Ausnahmen vor. Verlage und die Musikindustrie sprachen sich jedoch deutlich gegen solche Begrenzungen des Urheberrechts zum Schutz der Meinungsfreiheit aus.
